20260119-PsychKG
#477432 / viewed 161 timesPsychKG steht für das Psychisch-Kranken-Gesetz. Eine Regelung, die Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Menschen festlegt. Gegen den eigenen Willen ist bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, also zum Schutz des Betroffenen und der Allgemeinheit, eine Unterbringung auch gegen den eigenen Willen in einer angemessenen Klinik möglich.
Eingewiesen werden darf, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Krankheit zu einer erheblichen Gefahr führt und keine milderen Mittel helfen.
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